Kategorie: Allgemein

Kinder & Jugend Segelprogramm im sailingcenter!

Die Blaue Flagge für den Yacht-Club Bad Wiessee

Herzlichen Dank an unseren Referenten für Umwelt und Hafen: Peter Schmidt.

Update – Aktuelle Informationen bezüglich CORONA

Aktuelle Informationen bezüglich CORONA

Liebes Yacht-Club Mitglied,

das Warten hat ein eingeschränktes Ende.

Anbei übersenden wir Euch den uns bekannten aktuellen Wissensstand. Sollten weitere Details bekannt werden, so entnehmt Ihr diese bitte der Homepage des YCBW oder den bereits kommunizierten Medien.

Ausgangsbeschränkung:
NEU! Was ist eine Ausgangsbeschränkung?

Am 20. März 2020 wurde von Ministerpräsident Dr. Markus Söder die bayernweite Ausgangsbeschränkung ausgerufen, die bis einschl. 5. Mai 2020 galt. Laut Allgemeinverfügung bedeutet dies: „Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“.

NEU! Wann endet die Ausgangsbeschränkung?
Mit der Verkündung vom 5. Mai wurde die Ausgangsbeschränkung vorzeitig mit dem 6. Mai beendet. An Stelle der Ausgangsbeschränkung soll eine Kontaktbeschränkung treten, welche nach wie vor einige grundlegende Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen fortführt.

NEU! Ist der vereinsbasierte Sportbetrieb damit wieder erlaubt?
Ab Montag, den 11. Mai 2020 ist auch in Bayern „kontaktloser Einzelsport im Freien“ wieder erlaubt. Zu beachten gelten hierbei aber umfassende Hygienemaßnahmen, sowie weiterhin der nötige Mindestabstand.

WICHTIG:
Demnach ist ab Montag, den 11.05.2020 unter strengen Auflagen der Segelsport am Yacht-Club Bad Wiessee wieder möglich. Alle Mitglieder sind aufgefordert sich selbst über die jeweils geltenden Auflagen zu informieren und diese insbesondere am Kran, auf den Stegen und dem Vereinsgelände einzuhalten. Wenn weitere Details bekannt sind, werden wir diese nach bestem Wissen und Gewissen auf der Homepage www.ycbw.de und auf der Facebookseite des YCBW veröffentlichen. (Diese Veröffentlichungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Das Ristorante La Vela am Yacht-Club Bad Wiessee bietet bis einschl. 17.05.2020 den bekannten und beliebten To Go Service und wird ab 18.05.2020 gem. den Vorgaben stufenweise öffnen.

Mit sportlichen Grüßen

Peter Kathan & das Vorstandsteam

Die bekannten Maßnahmen wurden bis einschl. 10 Mai verlängert

#zamfitbleim

Aktuelle Information für Mitglieder

Liebes Yacht-Club Mitglied,

anbei übersenden wir Ihnen/Euch Informationen des YCBW Vorstandes, des Bayerischen Seglerverbandes und von Andreas Fahrner (Walchenseewerft), dem gewerblichen Betreiber der Krananlage.

Weitere Informationen:
www.bayernsail.de
www.dsv.org
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/

Bleibt gesund!


Mit sportlichen Grüßen

Peter Kathan
1.Vorsitzender

Bisherige Regeln gelten grundsätzlich weiter bis einschließlich 03. Mai 2020

Link zum Landratsamt Miesbach

Frohe Ostern

Manchmal kommt der Wind plötzlich aus einer ganz anderen Richtung. Dann muss man die Segel neu setzen, frisch navigieren – und irgendwann kommt man wieder auf den gewohnten Kurs. Das diesjährige Osterfest und der lange ersehnte Beginn der Segelsaison liegt aber für uns alle noch abseits der geplanten Route. Die Vorstandschaft wünscht Euch trotzdem ein paar schöne und umso ruhigere Feiertage; mit vielen positiven Telefonaten, Nachrichten und Briefen.

Bleibt gesund!

Aktuelle Information des Bayerischen Seglerverbands

Aktuelle Fragen

Liebe Freunde des Segelportes!
Mit einem Auszug aus einer Mitteilung des BLSV vom 25.03.2020 versuchen wir einige häufig gestellte Fragen zu beantworten.

Was ist eine Ausgangsbeschränkung?

Am 20.03.2020 wurde von Ministerpräsident Dr. Markus Söder die bayernweite Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vorerst bis einschl. 03.04.2020 ausgerufen. Lt. Allgemeinverfügung bedeutet dies:
„Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten.“

Ist bei „Sport an der frischen Luft“ die Benutzung von Sport- und/oder Trainingsanlagen erlaubt?

Nein. Sowohl mit Ausrufen der Ausgangsbeschränkung vom 20.03.2020 als auch mit Ausrufen des Katastrophenfalls vom 16.03.2020 ist eine Nutzung von Sport- und/oder Trainingsanalgen untersagt und verboten. Sport- und/oder Trainingsanlagen sind bis vorerst einschließlich 19.04.2020 zu schließen.
Sport im Freien ist in Gruppen oder mit Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, verboten!

Bleibt Gesund.